Fatale Schulentwicklung möglich durch altes Nazi-Gesetz?

Ist die fatale, mangelhaft geplante Schulentwicklung das folgerichtige Ergebnis einer Senatspolitik unter Ausschluss der Bezirke?


Wahr ist: Die Bezirke in Hamburg haben keine kommunalen Rechte. Die Bezirksversammlungen können faktisch keine eigenen Entscheidungen für ihren Bezirk treffen. Viele bezirkliche Entscheidungen und Bedarfe werden vom Senat „evoziert“ und so dem Bezirk entzogen. Der Senat entscheidet alleine. Dass dies möglich ist, liegt daran, dass wir noch in den (Verwaltungs-) Grenzen von 1937 regiert werden. Damals wurden im Zuge des Großhamburg-Gesetzes der Nazis die Bezirke entmachtet. Das ist damals auch in anderen Städten Deutschlands passiert, nur in Hamburg wurde dieses undemokratische Gesetz nach dem Krieg nicht beseitigt.

Wir sind betroffen: Auch wir mussten schmerzlich erkennen, dass uns damit demokratische Rechte fehlen, die andernorts in Deutschland selbstverständlich sind.

Für uns bedeutet es konkret: Selbst wenn wir mit unserer *Petition für eine gute Schulentwicklung in Altona und bedarfsangemessenen Neubau von Schulen* https://weact.campact.de/petitions/fur-einen-bedarfsangemessenen-neubau-von-schulen-statt-ausbau-der-vorhandenen in Altona ein erfolgreiches Bürgerbegehren starten könnten, sind unsere Erfolgsaussichten sehr gering, da der Senat bezirkliche Willensbekundungen ignorieren kann (und dies auch regelmäßig) tut.

Deshalb unterstützen wir: Die Initiative Altonaer Manifest! Diese Initiative fordert mehr Demokratie in dieser Stadt, die Stärkung und die politische Beteiligung der Bezirke und damit der Bürger.

 

Aufbruch! Für kommunale Rechte in Hamburg.

Warum fordern wird das?

Die Bezirke in Hamburg haben keine kommunalen Rechte, denn Hamburg ist eine „Einheitsgemeinde“*. Dies ist seit 1937 als Gesetz in der Hamburger Verfassung verankert.

Mit Wahlen zu den Bezirksversammlungen werden nur Verwaltungsausschüsse gewählt – keine Parlamente.

Die „Beschlüsse“ der Bezirksversammlungen und Behörden sind keine Beschlüsse im eigentlichen Wortsinn, denn sie haben nur empfehlenden Charakter. Wenn eine Bezirksversammlung etwas beschließt, kann der Senat oder eine Fachbehörde, diesen „Beschluss“ ändern oder gar ignorieren.

So können auch Bürgerbegehren und sogar gewonnene Bürgerentscheide übergangen werden. Denn diese haben nur den Stellenwert eines Bezirksversammlungsbeschlusses. Der Senat kann immer die Entscheidungsgewalt an sich ziehen (Evokation).

Nur wenn wir kommunale Rechte haben, sind auch Bürgerentscheide verbindlich! Bürgerentscheide sind ein wichtiges Instrument der Demokratie, da diese (und Volksentscheide) das einzige Korrektiv nach Wahlen darstellen.
Viele PolitikerInnen fühlen sich, sind sie erst einmal gewählt, in ihren Entscheidungen weder an ihre Versprechen noch an den Bürgerwillen gebunden. Selbst Koalitionsverträge werden schon einmal vergessen.

Jede Kommune anderer Bundesländer kann selbständig über beispielsweise Schwimmbäder, Grünanlagen und Schulen entscheiden und hat einen eigenen Etat der von der Kommune eigenverantwortlich verwaltet wird. Wedel mit 32.000 Einwohnern kann selbständig Entschlüsse treffen und Geld ausgeben – Altona hat 273.203 Einwohner aber nicht die Rechte eigenständige Entscheidungen zu treffen.

Deshalb fordern wir kommunale Rechte für Hamburg! Aufhebung der Einheitsgemeinde durch Änderung der Hamburger Verfassung.

 

mehr Infos hier